AGBs

Allgemeine Vertragsbedingungen

Stand 02.2018

1. Abschluß des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt mit gleichzeitiger Unterschrift des Mieters und des Vermieters zustande. Bucht der Mieter schriftlich oder telefonisch auf der Grundlage des Prospektes, so bietet der Mieter den Abschluß des Mietvertrages verbindlich an. In diesem Fall kommt der Mietvertrag zustande mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages durch den Vermieter.

2. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten. Die Mietpreise schließen ein:
– die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
– Haftpflichtversicherung mit 100 Mio € Deckungssumme, jedoch nicht mehr als 8 Mio € je geschädigter Person.
– Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1000,- EUR je Schadensfall)
– Teilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 150,- EUR je Schadensfall)
– Wartungsdienst, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen
– 300 km pro Tag bei einer Mietzeit bis 10 Tagen
– Ab 11 Tage Mietzeit keine Kilometerbeschränkung
– Mehrkilometer nach Absprache mit dem Vermieter.

3. Zahlungsweise
Bei Abschluß des Mietvertrages ist eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des Mietpreises, jedoch mindestens 300 EUR zu bezahlen. Der Restmietpreis ist spätestens 3 Wochen vor Abfahrt zu bezahlen.

4. Reservierung
Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist von Seiten des Mieters eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises oder aber mindestens 300 EUR innerhalb einer Frist von 8 Tagen zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Die Reservierung gilt nur für bestimmte Preisgruppen nicht jedoch für bestimmte Fahrzeugtypen.

5. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag kann der Vermieter pauschalierten Schadenersatz für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Mieters beim Vermieter. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Mietpreis:
– Bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20% des Mietpreises
– vom 59. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 30% des Mietpreises
– vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50% des Mietpreises
– ab dem 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 100% des Mietpreises.
Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht vom Mieter übernommen, so ist der Mieter verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Mietpreises zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt ohne Nachweis das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

6. Übergabe/Rücknahme
Die Reisemobile werden am ersten Miettag ab 12.00 Uhr oder nach Absprache mit dem Vermieter übergeben. Die Rücknahme erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 12.00 Uhr. Übergabe und Rücknahme zählt als ein Miettag. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand übergeben und müssen in gereinigtem Zustand wieder zurückgegeben werden. Falls die Reinigung bei Fahrzeugrücknahme durch den Mieter ganz oder teilweise unterlassen wurde, so hat dieser die dem Vermieter für die Reinigung entstehenden Kosten im Nachhinein zu bezahlen. Im Einzelnen worden folgende Beträge abgerechnet:
– Außenreinigung EUR 50,-
– Innenreinigung EUR 60,-
– WC-Reinigung EUR 70,-

7. Berechtigter Fahrer
Der Mieter oder Zweitmieter muß mindestens 23 Jahre alt und im Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens einem Jahr sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von dem im Mietvertrag genannten Personenkreis gefahren werden. Der oder die Fahrer werden im rechtlichen Sinne als Erfüllungsgehilfen des Mieters betrachtet.

8. Auslandsfahrten
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich mit Ausnahme der Türkei. Für außereuropäische Länder wie z.B. Israel, Tunesien, Marokko, asiatischer Teil der ehemaligen UdSSR usw., muß nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

9. Verhaltensweise bei Unfällen und Reparaturen
a) Bei Unfällen:
Verkehrsunfälle, an dem das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind zwingend polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Das gleiche gilt für eventuelle behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahmung, Strafverfahren, Zollvergehen etc.). Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
b) Reparaturen:
Reparaturen, die während der Anmietung notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 200,- EUR ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Übersteigt die anstehende Reparatur diesen Betrag, so muß die telephonische Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Die insoweit angefallenen Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege (Rechnungen) erstattet.

10. Haftung des Vermieters bei Schäden
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich verursachte Schäden. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, gleichgültig ob sie auf Vertrag oder unerlaubte Handlung gestützt sind, werden ausgeschlossen. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurückläßt. Die Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

11. Haftung des Vermieters bei Nichterfüllung oder Verzug
Bei Nichterfüllung oder Verzug haftet der Vermieter höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter ist jedoch von der Haftung frei, wenn er dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug binnen 48 Stunden anbietet. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, sind ausgeschlossen.

12. Haftung des Mieters
Die Haftung des Mieters ist bei von ihm verschuldeten Unfallschäden beschränkt auf den vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag der Kaskoversicherung. Dieser beläuft sich bei der Vollkaskoversicherung auf 1000,- EUR je Schadensfall bei der Teilkaskoversicherung auf 150,- EUR je Schadensfall. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der Vermieter berechtigt, die hinterlegte Kaution zu verwerten.
Der Mieter haftet unbeschränkt, sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist oder der Schaden durch alkohol- und/oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Er haftet auch uneingeschränkt, wenn er Unfallflucht begeht. Darüber hinaus haftet er für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind.

13. Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug an Dritte auszuleihen oder gegen Entgelt weiter zu vermieten.

14. Zurückbehaltungsrecht
Es gilt ausdrücklich als vereinbart, daß der Mieter in keinem Fall berechtigt ist, das von ihm gemietete Fahrzeug wegen irgendwelcher angeblicher Gegenansprüche zurückzubehalten.

15. Kaution
Die Kaution in Höhe von 1000-, EUR kann 7 Tage vor Übergabe des Fahrzeugs aufs Konto überwiesen werden, wenn nicht, muss sie bei der Übergabe in bar hinterlegt werden. Die Kaution kann vom Vermieter bei einem eingetreten Schaden sofort verwertet werden.

16. Checklisten bei Übergabe und Rücknahme des Reisemobils
Bei jeder Anmietung wird bei Übergabe und Rücknahme des Reisemobils eine Checkliste erstellt, und zwar über den technischen Zustand des Fahrzeugs, über die gefahrenen Kilometer und die geleistete Kaution. Die Übergabe- und Rücknahme – Checkliste ist jeweils Bestandteil des Vertrages.

17. Teil-Unwirksamkeits-Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluß. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, daß ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg.